Die EMV-Richtlinie 2014/30/EU schützt die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten im Binnenmarkt. Sie legt Anforderungen an Störfestigkeit und Störaussendung fest und ist für Hersteller, Importeure und Händler verbindlich. Die CE-Kennzeichnung belegt die Konformität mit der Richtlinie.
Die EMV-Richtlinie 2014/30/EU (Elektromagnetische Verträglichkeit) ist eine europäische Richtlinie, die den rechtlichen Rahmen zur Gewährleistung der elektromagnetischen Verträglichkeit von elektrischen und elektronischen Geräten innerhalb der EU festlegt. Sie trat am 18. April 2014 in Kraft und löste die frühere Richtlinie 2004/108/EG ab.
Die Richtlinie soll sicherstellen, dass Geräte bei bestimmungsgemäßem Betrieb keine unzulässigen elektromagnetischen Störungen verursachen und gleichzeitig gegenüber solchen Störungen ausreichend unempfindlich sind. Ziel ist es, einen störungsfreien Betrieb von Geräten und Systemen in der EU zu gewährleisten und Hindernisse für den freien Warenverkehr abzubauen.
Die EMV-Richtlinie gilt für die meisten elektrischen und elektronischen Geräte, einschließlich Maschinen, Fahrzeuge, Haushaltsgeräte und industrielle Anlagen. Ausnahmen bestehen unter anderem für bestimmte Funkanlagen (die unter die RED-Richtlinie 2014/53/EU fallen), Luftfahrzeuge sowie Geräte, die ausschließlich für militärische Zwecke bestimmt sind.
Elektromagnetische Verträglichkeit: Geräte müssen so konstruiert sein, dass sie:
keine elektromagnetischen Störungen erzeugen, die den Betrieb anderer Geräte beeinträchtigen können;
selbst gegen elektromagnetische Störungen ausreichend resistent sind.
Konformitätsbewertung:
Hersteller müssen eine Risikobewertung durchführen, technische Unterlagen erstellen und eine EU-Konformitätserklärung abgeben. Das CE-Kennzeichen dokumentiert die Einhaltung der Richtlinie.
Marktüberwachung:
Behörden der Mitgliedstaaten kontrollieren stichprobenartig, ob Produkte den Anforderungen entsprechen.
Hersteller: Verantwortung für Entwurf, Herstellung, Konformitätsbewertung und Dokumentation.
Importeure: Sicherstellung, dass nur konforme Produkte auf den Markt gelangen.
Händler: Überprüfung der CE-Kennzeichnung und der Dokumentation vor dem Vertrieb.
Die EMV-Richtlinie ist ein zentrales Element des europäischen Binnenmarkts und Teil des sogenannten „New Legislative Framework“. Sie verpflichtet Unternehmen, technische Standards einzuhalten und schafft so gleiche Wettbewerbsbedingungen sowie ein hohes Maß an Produktsicherheit.
Ein Hersteller von LED-Beleuchtung muss sicherstellen, dass seine Produkte keine Funkstörungen verursachen (z. B. beim Radioempfang) und durch nahegelegene Funkquellen (z. B. WLAN) nicht beeinträchtigt werden. Die Einhaltung der EMV-Richtlinie wird durch Prüfberichte und technische Unterlagen nachgewiesen.
Offizieller Richtlinientext: EUR-Lex 2014/30/EU
Leitfaden zur EMV-Richtlinie der EU-Kommission (Guide for the EMCD)
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